Neues Erbrecht in Kraft- was bedeutet das für Sie?
Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Erbrecht in Kraft. Was bedeutet das für Sie? Was müssen Sie tun, damit Ihr letzter Wille rechtskräftig wird bzw. bleibt?
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Das Wichtigste in Kürze
Folgende Neuerungen sind rechtskräftig:
- Senkung der Pflichtteile der Kinder, Wegfall der Pflichtteile der Eltern
- Erleichterung der Unternehmensnachfolge
Früherer Wegfall des Ehegatten-Pflichtteils bei Scheidung - Der oder die Erblassende darf das Vermögen ab 2023 grundsätzlich nicht mehr durch Schenkungen oder Spenden verkleinern, sofern in einem Erbvertrag über das gesamte Vermögen verfügt wurde.
- Unterstützungsanspruch von Konkubinatspartnern in Härtefällen
- Klarstellungen betreffend gebundene Vorsorge
Sie haben bereits ein Testament erstellt:
- Überprüfen Sie Ihr altes Testament. Entspricht es auch nach der neuen Regelung Ihrem persönlichen Willen?
- Durch die Senkung der Pflichtteile eröffnen sich für Sie neue Möglichkeiten. Sie können beispielsweise wohltätige Organisationen wie die Kindernothilfe Schweiz stärker berücksichtigen.
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